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Mitglieder des Landesvorstandes im Gespräch mit der Thüringer Sozialministerin
Am 07.04.2010 trafen sich einige Mitglieder des Landesvorstandes mit der Thüringer Sozialministerin Frau Taubert zu einem Gespräch im Erfurter Ministerium. Das Gespräch verlief in einer sehr offenen, aufgelockerten Atmosphäre. Die Sozialministerin beantwortete die ihr gestellten Fragen offen und ehrlich.
Der Schwerpunkt des Gesprächs lag unter anderem bei der längst überfälligen Angleichung des Rentenwertes Ost an West und den Chancen für eine baldige Erfüllung der Zusage der Bundeskanzlerin, dieses Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen, sowie dem Problem der ärztlichen Versorgung in den ländlichen Gebieten. Was die Lebensbiographien betrifft (mit Unterbrechung durch Arbeitslosenzeit und Leiharbeit), so wird das verheerende Folgen für die zu erwartende Rente haben. Die Einkommensverhältnisse werden sich im Osten nicht ändern, dadurch wird eine Konsumschwächung eintreten.
Die Mitglieder des Landesvorstandes gaben der Ministerin unter anderem einen Einblick in das Anliegen und Wirken des Thüringer Seniorenverbandes, um den BRH auch bei der Landesregierung bekannter zu machen.
D. Arnold
Vertreter des BRH bei der SPD- Landtagsfraktion
Zu einem freundschaftlichen politischen Gespräch trafen sich im Landtagsbüro am 09.12.2009 in Erfurt die stellvertretende Landtagspräsidentin Doht, der Fraktionsvorsitzende der SPD Thüringen, Uwe Höhn und der 1. Stellvertreter des Landesvorstandes des Thüringer Seniorenverbandes BRH e.V., Heinz Bocklisch.

Schwerpunkte der Aussprache waren die Angleichung der unterschiedlichen Rentenwerte Ost und West. Seitens der Vertreter der SPD- Fraktion wurde hervorgehoben, dass die Rentenangleichung abhängig von der Entwicklung der Löhne und Gehälter ist und die Anhebung des Rentenwertes für den Staat eine hohe Belastung darstellt.
Bocklisch verdeutlichte, dass man dieses Problem schnell lösen muss. 20 Jahre nach der Einheit Deutschlands muss man handeln. Trotz aller Rentenerhöhungen haben die Rentner der neuen Bundesländer ein Manko von 3,2% des zur Verfügung stehenden Einkommens. Im Artikel 30, Absatz 5 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 wurde die Angleichung der Renten im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter in Aussicht gestellt. Dieser Prozess wurde bisher nicht vollzogen. Auch die bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Ausnahmen des Beitrittsgebietes gegenüber den alten Bundesländern wurden nicht erfüllt.
Hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und den Vorhaben des Gesundheitsministers Rössler waren sich die Gesprächspartner einig, dass diese Entwicklung Zeit benötige und nicht widerstandslos übernommen wird.
Bocklisch machte darauf aufmerksam, dass die SPD als Partei darauf starken Einfluss nehmen muss, dass Thüringen seinen Nimbus als „Billiglohnland“ verliert. Dadurch werde der Verzug von jungen Bürgern aus Thüringen gestoppt und eine positive demographische Entwicklung möglich gemacht.
BRH Gast der FDP Landtagsfraktion in Erfurt

Die Landtagsfraktion der FDP im Thüringer Landtag empfing am 30. November 2009 den Thüringer Seniorenverband BRH im Landtagsgebäude. Eingangs stellte der Landes- und Fraktionsvorsitzende Herr Uwe Barth die Fraktion vor und erläuterte Schwerpunkte für die Arbeit in den nächsten 5 Jahren. Besondere Beachtung findet die Sozial- und Gesundheitspolitik, weil auch im Freistaat immer mehr ältere Menschen leben.
Die Einbindung der Seniorinnen und Senioren in Entscheidungen der Landespolitik, die Förderung und Würdigung des Ehrenamtes sowie die Verbesserung der medizinischen Versorgung besonders im ländlichen Raum stehen im Vordergrund. Barth hob hervor, dass der BRH der erste Thüringer Seniorenverband sei, der den Kontakt zu seiner Fraktion aufnahm.
Der Stellvertretende Landesvorsitzende des BRH Heinz Basin erläuterte die Struktur, die Aufgaben und Ziele des Verbandes, informierte über die Ergebnisse des Bundesvertretertages und kam auf aktuelle Probleme zu sprechen. Von der Landesregierung und dem Landtag erwartet der BRH eine konsequente, zielorientierte Seniorenpolitik und Maßnahmen zur Einführung eines einheitlichen Rentensystems für die gesamte Bundesrepublik.
Übereinstimmend stellten die Gesprächspartner fest, dass es dabei keine Rentenkürzungen in Ost wie in West geben darf. Die älteren Menschen müssen für ein Leben lang harter Arbeit eine gesicherte ausreichende Altersversorgung erhalten. Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Zeitplan, bis 2013 ein einheitliches Rentensystem zu erarbeiten und bis 2019 die Lebensverhältnisse in Ost und West weitgehend anzugleichen, ist für beide Seiten nicht akzeptabel, weil er auf der biologischen Lösung basiert. Der Sozial- und Gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Herr Marian Koppe hält den vorgesehenen Zeitraum im Antrag der Bundestagsfraktion der FDP für Rentengerechtigkeit für die weitaus bessere Lösung.
Breiten Raum nahm die Erörterung der inhaltlichen Fragen des FDP- Antrages ein. Herr Barth sprach über die Grundidee und das Zustandekommen des Papiers. Herr Basin hob die positiven Aspekte,
- · einheitlicher Rentenwert,
- · einheitliche Entgeltpunkte
Warum eine vorgezogene Angleichung des Rentenwertes mit einer Abfindung verbunden werden soll und die freiwilligen Nachzahlungen zur Erhöhung der monatlichen Renten, ist für ihn nicht verständlich. Auch wenn die entsprechenden Größenordnungen fehlen, hält der BRH die inhaltlichen Aussagen für unterstützungswürdig.
Bei den angedachten Nachzahlungen ist darauf zu verweisen, dass ein Großteil der Betroffenen nicht in der finanziellen Lage ist, diese aufzubringen. Andererseits muss bedacht werden, dass Beträge von 215,00 bis 21.500,00 EURO Einzahlungen für monatlich einen bzw. 100,00 EURO mehr Rente bedeuten, dass erst nach mehr als 18 Jahren tatsächlich eine Erhöhung der Rente wirksam werden kann. Herr Barth und Herr Kopp stimmten zu, dass der Antrag überarbeitet und präzisiert werden muss, halten ihn jedoch vom Grundsatz her für diskussionswürdig.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen bei der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Zwar wird für die Zukunft die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr ausreichen, aber ob angelegtes Geld bei Banken ohne staatliche Sicherheit überhaupt erstrebenswert ist, sieht der BRH als sehr vage.
Große Sorgen bereitet die vorhandene und sich verstärkende Alters- und Kinderarmut. Während sich die Hochwertung bei niedrigen Einkommen positiv auf die Rentenhöhe auswirkt, drohen für Arbeitslose, Hartz IV- und Kurzarbeitsgeldempfänger erhebliche Einbußen bei der Alterssicherung. Ein monatlicher Rentenanspruch von 2,19 EURO pro Jahr Hartz IV bedingt zwangsläufig Armut.
Abschließend stellten beide Seiten fest, das Gespräch war offen und ehrlich, es sollten weitere Gespräche folgen. Beide Seiten vereinbarten, in Kontakt zu bleiben und sich regelmäßig auszutauschen. Die Fraktion ist für jeden Hinweis, auch für kritische Anregungen dankbar.
H. Basin
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