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Thüringer Seniorenverband BRH e.V.

Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen (BRH)

Partnerschaft
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Partnerschaft mit dem BRH- Landesverband Rheinland-Pfalz

Am 25.11.1996 erfolgte in Erfurt unter Teilnahme des damaligen Thüringer Ministerpräsidenten Dr. Bernhard Vogel der Abschluss des Partnerschaftsvertrages mit dem BRH- Landesverband Rheinland/ Pfalz.

Die Unterzeichner waren Günther Nickol (links) für den Thüringer Seniorenverband BRH e.V. und Herbert Weber (rechts) für den BRH- Landesverband Rheinland Pfalz.

Unterzeichnung Partnerschaftsvertrag

 

Am 04. und 05. September 2007 trafen sich wie jedes Jahr die Landesvorstände der beiden Landesverbände zu einem Erfahrungsaustausch. Diesmal waren die Mitglieder des Thüringer Landesvorstandes zu Gast in Rheinland- Pfalz in der Stadt Gau- Algesheim bei Mainz.

Die Zusammenkunft verlief in einer sehr freundschaftlichen und gelösten Atmosphäre. Es gibt im Wirken und in den Zielen der beiden Landesverbände viele Gemeinsamkeiten, welche auch in einem gemeinsamen Forderungskatalog an die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Thüringen zum Ausdruck kommen.

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Vor dem Niederwalddenkmal bei Rüdesheim, im Hintergrund der Rhein.

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Die Beratung der Landesvorstände Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Es wurde u.a. ein gemeinsamer Forderungskatalog erarbeitet.

 

Der Forderungskatalog:


1. Der Gleichklang zwischen der Besoldung für die aktiven Beamten und der Versorgung für die beamtenrechtlichen Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebenen muß gewahrt sein, denn die Versorgungsempfänger und die Hinterbliebenen haben gleich den aktiven Beamten Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

2. Im laufenden Jahr 2007 und in den folgenden Jahren sind die Beamten- und Versorgungsbezüge angemessen zu erhöhen. Die Vorschläge der Landesregierung, vom 1. 7. 2007 an eine Minianhebung der aktiven Beamtenbezüge und der Versorgungsbezüge

von 0,5 Prozent im gehobenen und höheren Dienst
von 1,1 Prozent im mittleren Dienst
von 1,7 Prozent im einfachen Dienst

vorzunehmen, sind völlig unzureichend.

3. Den Versorgungsempfängern des Bundes sind ebenfalls die an die aktiven Beamten gezahlten Einmalzahlungen zu gewähren.

4. Die im Rahmen der Föderalismusreform den Ländern übertragenen Zuständigkeiten für Besoldung und Versorgung dürfen nicht zum Nachteil der Beamten und Versorgungsempfänger ausgelegt werden. Sie sind im Gegenteil für eine objektive und sachgerechte Bewertung der Leistungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu nutzten, wobei sich der BRH dafür ausspricht, eine weit auseinanderklaffende Entwicklung bei Besoldung und Versorgung in den einzelnen Ländern zu verhindern. Wir fordern für Rheinland-Pfalz, daß sich die Landesregierung an den Erhöhungen im Lande Hessen und im Lande Bayern orientiert, um somit auch die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz zu wahren.

5. Die vor wenigen Jahren eingeführten Versorgungsabschläge bei Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähgkeit vor Erreichung der Altersgrenze sind wieder abzuschaffen.

6. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben die Länder dafür zu sorgen, daß die Pensionen aus dem letzten Amt des aktiven Beamten gezahlt werden. Deshalb sind unzulässige Wartezeiten abzuschaffen.

7. In Rheinland-Pfalz können Beamte über das 65. Lebensjahr hinaus freiwillig bis zum 68. Lebensjahr weiterarbeiten. Sie erhalten dabei eine prozentuale Zulage. Diese Zulage sollte ruhegehaltsfähig werden.

8. Die Witwenversorgung, die von 60 Prozent der Beamtenversorgung auf 55 Prozent herabgesetzt wurde, sollte wieder auf 60 Prozent erhöht werden. Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil viele Witwen, wie die eingetretene Altersarmut belegt, nach der Herabsetzung des Witwengeldes in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

9. Mit Ausnahme des Versorgungsfreibetrages sind die Pensionen voll steuerpflichtig, während Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur teilweise steuerpflichtig sind. Der Versorgungsfreibetrag sollte deshalb erhöht werden.

10. Die Kostendämpfungspauschale bei den Beihilfen ist abzuschaffen.

11. Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind für das Jahr 2008 spürbar zu erhöhen, dabei ist der Nachhaltigkeitsfaktor auszusetzen. Nach mehreren Nullrunden, Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, der jetzt vorgesehen Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages, den erheblichen Preissteigerungen bei Medikamenten und insbesondere auf dem Energiesektor ist es mehr als gerechtfertigt den Rentnerinnen und Rentnern eine spürbare Erhöhung ihrer Renten zu gewähren, um der drohenden Altersarmut entgegenzutreten.

12. Der Sonderbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner und Versorgungsempfänger von 0,9 Prozent ist abzuschaffen. Es ist ungerecht, von den Rentnerinnen und Rentnern und den Versorgungsempfängern einen zusätzlichen Solidarbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu fordern, wenn angesichts der Entwicklung auf dem Arbeits- und Stellenmarkt die Krankenkassen erhöhte Einnahmen haben und auf diesen Sonderbeitrag nicht mehr angewiesen sind.

13. Die Rentenwerte Ost sind an die Rentenwerte West anzugleichen, und zwar möglichst bald. Der BRH fordert einen verbindlichen Zeitplan zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit.

14. Bund und Länder werden aufgefordert die Rentensonderproblematik von Akademikern, Mitarbeitern des Gesundheits- und Sozialwesens usw. aus der DDR möglichst bald einer befriedigenden Lösung zuzuführen.

15. Die Reform der Pflegeversicherung ist beitragsmäßig so zu gestalten, daß alle Versicherten beitragsmäßig gleich be- bzw. entlastet werden. Es kann nicht sein, daß nur Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zusätzlich belastet werden sollen.

16. Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ist herabzusetzen. Derzeit werden auf Arzneimittel 19% Mehrwertsteuer erhoben, während andere, nicht gesundheitsfördernde und lebensnotwendige Produkte lediglich mit einer Mehrwertsteuer von 7% belegt werden. Gerade die ältere Generation, die sehr stark auf Medikamente angewiesen ist, ist von dieser ungerechten Behandlung am meisten betroffen.
 

 

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